Land NRW: Beratungsprogramm Wirtschaft BPW

Ziel und Gegenstand:

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission.  Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen.

Voraussetzungen:

Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen abzielen. Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten. Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse. Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen. Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden. Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

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