Land NRW: Potentialberatung (Ausbauphase, Zukunftssicherung)

Ziel und Gegenstand:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die beteiligungsorientierte Beratung (Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit der Beratung sollen die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt, Lösungswege und Handlungsziele entwickelt, ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse festgelegt und entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Beschäftigung der Mitarbeiter zu sichern und auszubauen.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen mit Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Die Unternehmen müssen älter als fünf Jahre sein und sich überwiegend in Privatbesitz befinden.

Voraussetzungen:

Das Unternehmen muss mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann frühestens nach 36 Monaten gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderung umfasst 1 bis 15 Beratungstage. Pro Beratungstag werden 50% der tatsächlichen Kosten erstattet, maximal 500 EUR pro Beratungstag.

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