KfW: Turn-Around-Beratung (Krisenberatung)

Ziel und Gegenstand:

Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht gefördert werden Unternehmen, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung oder im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind, sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.

Voraussetzungen:

Das Unternehmen muss aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sein. Eine aktuelle Schwachstellenanalyse von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater muss ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der EU vorliegt und das Unternehmen über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Zudem muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten. Die Schwachstellenanalyse darf nicht älter als acht Wochen sein. Vorhaben, bei denen der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder bei dem über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Turn Around Beratung darf noch nicht begonnen worden sein. Der Beratungszeitraum umfasst maximal 8 Monate und muss spätestens bis zum 31. August 2014 abgeschlossen sein.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR nicht überschreiten..

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