NRW.BANK: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung
Ziel und Gegenstand:
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern
mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Antragsberechtigte:
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus
Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich. Unternehmen, die sich mit Tätigkeiten in der Fischerei und/oder der Aquakultur oder der Erzeugung,
Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten befassen, sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.
Verwendungszweck:
Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen aus Anlass der Neuausrichtung der Finanzstruktur, einer grundlegenden Umstrukturierung, einer
notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte, einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger, einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch
eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
Art und Höhe der Förderung:
Nach Einreichung des formgebundenen Antrages inkl. notwendiger Antragsunterlagen bei der NRW.BANK in Münster können zunächst bis zu 4 Tagewerke für
die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 4 Tagewerken gefördert werden. In Ausnahmefällen (Maßnahmen von besonderer
strukturpolitischer Bedeutung) können für beide Phasen mehr als 8 Tagewerke gefördert werden, max. mit 50.000 €. Die Zuwendungshöhe beträgt max. 50% (Belegschaftsinitiativen max. 80%) der
Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei max. 1.250 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.). Die Auszahlung der Zuwendung kann erst nach Beendigung der zu
fördernden Beratung und Beibringung eines Tätigkeitsnachweises, eines Beratungsberichtes und des Nachweises über die vom Antragsteller geleistete Eigenbeteiligung erfolgen.
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